Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld ist eine Gratifikation, die zusätzlich zum Urlaubsentgelt freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt oder durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zugesagt wird. Zu unterscheiden sind also das Urlaubsgeld und das Urlaubsentgelt. Während das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung darstellt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Erholungsurlaub des Arbeitnehmers Urlaubsentgelt zu zahlen. Anlass für die Sondervergütung ist nichtsdestotrotz ebenso der Erholungsurlaub des Arbeitnehmers. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht dann, wenn dieses tarifvertraglich, im Zuge von Betriebsvereinbarungen oder arbeitsvertraglich begründet ist. 

Der Arbeitgeber kann sich vorbehalten, das Urlaubsgeld jährlich neu zur Disposition zu stellen und unter Abwägung individueller Voraussetzungen das Geld auszuzahlen oder nicht. Wird das Urlaubsgeld regelmäßig (mindestens drei Mal) und unter den gleichen Voraussetzungen ausgezahlt, entsteht eine betriebliche Übung (umgangssprachlich auch: „Gewohnheitsrecht“). Vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen oder Vergünstigungen bestehen dann.